ÖREB-Kataster


Nidwalden entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten vom Landwirtschaftskanton zu einem wirtschaftlich prosperierenden Kanton. Einzonungen und Eigentumswechsel warfen Fragen auf wie: Befindet sich das Grundstück in einer Grundwasserschutzzone? Ist mein Grundstück mit Altlasten belastet? Welche Lärmbelastung ist zulässig? Welche Baulinien gelten, entstehen. Denn jede/jeder BürgerIn muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Dabei sind eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen – die so genannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) – zu beachten.

Bis heute war es nicht einfach, die entsprechenden Informationen für ein bestimmtes Grundstück zusammenzutragen. Da verschiedene Behörden eine Rolle spielen, war oft ein zeitaufwändiger Gang von Amt zu Amt nötig. Dem schafft der ÖREB-Kataster nun Abhilfe: Es werden die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zuverlässig zusammengefasst und für alle Interessierten (Grundeigentümer, Immobilienmakler, öffentliche Verwaltungen und Behörden) übersichtlich dargestellt. Dabei steht die Erhöhung der Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums und der zu erwartende volkswirtschaftliche Nutzen im Vordergrund. Nidwalden und hier ganz besonders das Grundbuchamt und die Baudirektion stossen mit ihrem Engagement zur modernen Entwicklung der amtlichen Dienstleistungen an.

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