Das Schiesswesen ist im Kanton Nidwalden tief verankert – sportlich, gesellschaftlich und sicherheitspolitisch. Gleichzeitig steht es vor grossen Herausforderungen. Bestehende 300-Meter-Schiessanlagen sind unterschiedlich ausgelastet, teilweise sanierungsbedürftig und zunehmend mit rechtlichen, betrieblichen und lärmrechtlichen Anforderungen konfrontiert. Befristete Erleichterungen laufen aus, und langfristige Lösungen sind erforderlich.
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Das Schiesswesen ist im Kanton Nidwalden tief verankert – sportlich, gesellschaftlich und sicherheitspolitisch. Gleichzeitig steht es vor grossen Herausforderungen. Bestehende 300-Meter-Schiessanlagen sind unterschiedlich ausgelastet, teilweise sanierungsbedürftig und zunehmend mit rechtlichen, betrieblichen und (lärmschutzrechtlichen. Anforderungen konfrontiert. Befristete Erleichterungen laufen aus, und langfristige Lösungen sind erforderlich.
Mit dem Projekt Schiesswesen Nidwalden 2027+ verfolgt der Kanton das Ziel, das ausserdienstliche Schiesswesen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch künftig sicherzustellen. Dabei geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um eine gesamtheitliche Betrachtung von Angebot und Nachfrage, Kapazitäten, Umwelt- und Lärmschutz sowie um die langfristige Tragfähigkeit der Infrastruktur.
In der abgeschlossenen Projektphase 2 (Sommer 2025) wurden die Ausgangslage umfassend analysiert und verschiedene Lösungsvarianten erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit Gemeinden, Schützengesellschaften, der Landwirtschaft, Umweltfachstellen, Armee, Polizei und weiteren Anspruchsgruppen wurden mögliche Organisationsmodelle und Standorte geprüft, rechtlich beurteilt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen verglichen. Dieser breit abgestützte Prozess schafft Transparenz und ermöglicht eine sachliche Diskussion unterschiedlicher Interessen.
Der politische Prozess ist klar, im Herbst 2026 soll über die verschiedenen Varianten entschieden werden, so dass noch Ende 2026 die Phase Umsetzung (Objektkredit Bauvorhaben, Detailgestaltung, Abstimmung etc.) gestartet werden kann. Der Regierungsrat hat dem Landrat im September 2025 einen Objektkredit für die Durchführung vertiefter Machbarkeitsstudien sowie eines externen Rechtsgutachtens vorgelegt, welcher einstimmig angenommen wurde. Hintergrund ist, dass die bestehenden Schiessanlagen im Kanton die Vorgaben der eidgenössischen Lärmschutzverordnung ab spätestens 2028 nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erfüllen. Ohne rechtzeitige Anpassungen droht ein Stillstand des Schiessbetriebs mit weitreichenden Folgen für das gesetzlich vorgeschriebene Schiesswesen, die Ausbildung von Armee, Polizei und Zivilschutz sowie für das aktive Vereinsleben. In der bisherigen Projektarbeit wurden vier realistische Varianten mit Sanierungen und Neubauten erarbeitet, die nun vertieft geprüft werden sollen. Diese Abklärungen bilden die Grundlage für einen politischen Variantenentscheid im Herbst 2026.
Das Projekt Schiesswesen Nidwalden 2027+ steht damit an einem Wendepunkt. Die kommenden Monate sind entscheidend, um rechtlich konforme, wirtschaftlich tragfähige und langfristig umsetzbare Lösungen zu sichern. Der enge Schulterschluss zwischen Kanton, Gemeinden und weiteren Anspruchsgruppen bleibt dabei zentral. Ziel ist es, die sicherheitsrelevanten Aufgaben des Kantons auch in Zukunft zuverlässig erfüllen zu können und gleichzeitig eine breit abgestützte Lösung zu entwickeln, die Umwelt, Bevölkerung und Nutzerinnen und Nutzer gleichermassen berücksichtigt.