50 Jahre Landeskirche Nidwalden, 4. September 2026


4. September 2026

50 Jahre Landeskirche Nidwalden

Pfarrkirche Stans

Sehr geehrter Herr Bischof Joseph Maria Bonmain
Sehr geehrte Frau Landeskirchenpräsidentin, Monika Rebhahn
Geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der Landeskirche
Liebe Festgemeinschaft

Heute feiern wir zuerst hier in der Pfarrkirche und anschliessend draussen auf dem Dorfplatz. Einen treffenderen Rahmen für das 50-Jahr-Jubiläum der Römisch-Katholischen Landeskirche Nidwalden hätte man kaum wählen können.

Denn Kirche und Staat leben gleichsam in zwei verschiedenen Häusern. Jedes hat seinen eigenen Auftrag, seine eigene Ordnung und seine eigenen Verantwortlichkeiten. Doch beide begegnen sich auf einem gemeinsamen Dorfplatz: dort, wo Menschen leben, Gemeinschaft suchen, Unterstützung benötigen und Verantwortung füreinander übernehmen.

Auch die organisatorischen Parallelen zwischen Kirche und Staat sind unverkennbar: Hier das Kirchenvolk, dort das Stimmvolk. Hier der Grosse Kirchenrat, dort der Landrat. Hier der Kleine Kirchenrat, dort der Regierungsrat. Und beide verfügen über eine eigene Verfassung.

Offenbar war die Nidwaldner Staatsordnung überzeugend genug, um auch kirchlich Schule zu machen. Eine Landammann oder einen Landammann sucht man in der Kirchenverfassung allerdings vergeblich – vielleicht ist das auch ganz gut so.

Hinter diesen Analogien steht jedoch ein ernsthafter und wichtiger Grundgedanke: Verantwortung soll demokratisch abgestützt, nachvollziehbar wahrgenommen und kontrolliert werden. Mit der Gründung der Landeskirche vor 50 Jahren haben die katholischen Nidwaldnerinnen und Nidwaldner diese Verantwortung selbst in die Hand genommen. Sie schufen eine eigenständige, öffentlich-rechtliche Organisation und damit eine verlässliche Grundlage für das kirchliche Leben in unserem Kanton.

Die Beziehung zwischen Staat und Kirche lebt dabei weder von Vermischung noch von Distanz. Sie lebt von einer Partnerschaft, in der beide ihren Auftrag kennen, die Zuständigkeiten des anderen achten und dort zusammenwirken, wo es den Menschen dient.

Das zeigt sich nicht nur in Verfassungen, Gesetzen oder finanziellen Regelungen. Sichtbar wird diese Partnerschaft insbesondere in der Seelsorge, in der Jugend- und Bildungsarbeit, in der Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen, in der Pflege unserer Kultur und in der grossen Freiwilligenarbeit. Vieles davon kommt nicht allein den Kirchenmitgliedern, sondern der ganzen Gesellschaft zugute.

Unser gemeinsamer Dorfplatz ist in den vergangenen 50 Jahren vielfältiger geworden. Auf ihm begegnen sich heute unterschiedliche Generationen, Lebensentwürfe, Religionen und Überzeugungen. Gerade deshalb braucht es Institutionen, die nicht nur um sich selbst kreisen. Es braucht Institutionen, die zuhören, Brücken bauen, Orientierung ermöglichen und Verantwortung übernehmen.

Mein Dank gilt deshalb allen, die die Landeskirche während der vergangenen fünf Jahrzehnte aufgebaut, getragen und weiterentwickelt haben: den Behördenmitgliedern, den Seelsorgenden, den Mitarbeitenden und den unzähligen freiwillig Engagierten. Sie alle haben dieser öffentlich-rechtlichen Institution ein menschliches Gesicht gegeben.

Im Namen des Regierungsrates und der Nidwaldner Bevölkerung gratuliere ich der Römisch-Katholischen Landeskirche herzlich zu ihrem 50-jährigen Bestehen.

Kirche und Staat müssen nicht im gleichen Haus wohnen. Aber es ist gut zu wissen, dass sie verlässliche Nachbarn sind – und gemeinsam Sorge tragen zu dem Dorfplatz, auf dem wir alle leben.

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die kommenden Jahre.

 

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